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Gemeinderatswahl im Burgenland - 141 Beschwerden gegen die Entscheidungen der Gemeindewahlbehörden bei den Wählerverzeichnissen!

22. August 2017
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Eisenstadt hat über 141 Beschwerden gegen Entscheidungen der Gemeindewahlbehörden, die die Wählerverzeichnisse betreffen, jüngst entschieden.

In 63 Fällen wurden Streichungen von Personen bestätigt, beziehungsweise die Aufnahme ins Verzeichnis abgelehnt. Bei zwölf Personen verfügte das Gericht eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis. Außerdem wurden 66 von Gemeindewahlbehörden erlassene Bescheide aufgehoben, dabei wurden sehr oft Bescheide nicht begründet und es war daher für das Gericht nicht nachvollziehbar, wie die jeweilige Gemeindewahlbehörde zu ihrem Ergebnis gekommen ist. Die Bearbeitung der 141 Beschwerden war für das LVwG ein großer Arbeitsanfall, dennoch sind alle Fälle in der gesetzlichen Frist von elf Tagen erledigt worden. Entschieden wurde unter anderem auch über eine Beschwerde der SPÖ in Sieggraben (Bezirk Mattersburg), wonach kurz vor dem Stichtag 13 ungarische Arbeiter seitens des ÖVP-Bürgermeisters ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.

Hier entschied das Gericht, dass die Betreffenden aus dem Wählerverzeichnis zu streichen sind. Die Eintragungen erfolgten nur wenige Tage vor dem Stichtag und außerdem gehört das Haus mit 100 Quadratmetern Wohnfläche, in dem die 13 Ungarn wohnen sollen, dem Sieggrabener ÖVP-Chef. Die SPÖ vermutete Scheinanmeldungen und erhob beim Landesverwaltungsgericht Einspruch, dem schließlich stattgegeben wurde, da die  Betroffenen Ungarn ihren Lebensmittelpunkt nachweislich nicht in Sieggraben haben, so das LVwG. Die Sieggrabener SPÖ fühlt sich nun in ihrem Verdacht bestätigt.

„Das gibt uns natürlich Recht. Wir wollen, dass nur Menschen, die einen Bezug zu unserer Heimatgemeinde haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, über die Zukunft entscheiden dürfen“, so SPÖ-Ortparteivorsitzender Andreas Gradwohl. Wie viele Personen im gesamten Burgenland bei den kommenden Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am 1.Oktober wählen dürfen, wird spätestens am 24. August bekannt gegeben.


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