gvv Aktuell

Perspektiven für den ländlichen Raum!

14. Februar 2018
GVV-Präsident Trummer und NR Erwin Preiner: „Der ländliche Raum braucht jetzt klare finanzielle Konzepte und Perspektiven!“
Eisenstadt, 14.02.2017 – Im Rahmen einer Pressekonferenz in Eisenstadt forderten GVV Präsident Erich Trummer und Nationalrat Erwin Preiner klare finanzielle Konzepte für den ländlichen Raum von der Bundesregierung ein. Preiner: „Der ländliche Raum braucht eine Perspektive! Wir müssen der Abwanderung mit klaren Konzepten begegnen, um den ländlichen Raum attraktiv zu gestalten.“ GVV Präsident Trummer: „2018 ist ein entscheidendes Jahr, wir müssen die finanziellen Vereinbarungen des FAG umsetzen und wir brauchen einen klaren Kostendämpfungspfad bei den Kommunen!“
 
GVV Präsident Erich Trummer: „Der Bund belastet die Gemeindefinanzen durch die Abschaffung des Pflegeregresses ohne ausreichende Abgeltung der Mehrkosten enorm. Daher sind auch über 1.150 Resolutionen österreichweit beschlossen worden, um hier eine volle finanzielle Abgeltung seitens des Bundes zu erreichen.“
 
Im Juni 2017 hat der Nationalrat die Abschaffung des Pflegeregresses ohne Einbindung der Länder und Gemeinden beschlossen. Damit können die Bundesländer seit 1. Jänner 2018 nicht mehr auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückgreifen, um die Pflege zu finanzieren. Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und Erben. Die Pflegekosten müssen allerdings zu einem sehr hohen Anteil von Ländern und Gemeinden aufgebracht werden und belasten die kommunalen Haushalte enorm. In fast allen Bundesländern müssen die Gemeinden die Pflege über die Sozialhilfeumlagen mitfinanzieren.
 
Die Bruttoausgaben österreichweit der Länder und Gemeinden für die Langzeitpflege betragen aktuell rund 3,5 Milliarden Euro. Die Netto-Ausgaben von rund 2 Milliarden Euro teilen sich die Länder und Gemeinden nach dem jeweiligen Sozialhilfegesetz auf, häufig 50:50. Im Burgenland bedeutet dies nach Schätzungen Mehrkosten von mehr als  5 Millionen Euro pro Jahr, die sich Land und Gemeinden 50:50 teilen müssten. Deshalb steht auch hier eine Klage beim VfGH im Raum. Der Bereich der sozialen Wohlfahrt, der neben der Pflege vor allem auch die Mindestsicherung, die Jugendfürsorge und die Behindertenhilfe umfasst, gehört seit vielen Jahren zu den am stärksten steigenden Ausgabenbereichen in den kommunalen Budgets.


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