gvv Aktuell

Pflegeregress: Einigung auf 340 Mio. Euro

23. Mai 2018
Bund, Länder und Gemeinden einigen sich bei der Abgeltung der Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden sind!
Allerdings handelt es sich bei den 340 Millionen Euro um einen Höchstwert, wie auch der Finanzminister immer wieder betont. Am 18. Mai 2018 gab es die lang ersehnte Verhandlungslösung, nachdem die Länder ihre Forderungen für die Abgeltung der Mehrkosten nach der Abschaffung des Pflegeregresses allein für 2018 mit 466 Millionen Euro beziffert haben, konnten sich diese mit dem Finanzminister bei der Landeshauptleutekonferenz auf eine Refundierung von maximal 340 Millionen Euro einigen. GVV Präsident Erich Trummer begrüßt den Kompromiss , bleibt aber vorsichtig: „Diese Einigung ist nur ein erster Schritt. Wir brauchen weiterhin eine nachhaltige Finanzierung der Pflege. Ob wir mit dem ausverhandeltem Geld auskommen werden, wird sich in den kommenden Jahren zeigen!“  
Der Bund übernimmt neben den budgetierten 100 Millionen Euro ab 2018 in den Folgejahren weitere 30 Millionen Euro an Fixkosten und variable Kosten für den zu erwartenden Rückgang an Selbstzahlern in der Höhe von maximal 209 Millionen Euro. Die durch die Regressabschaffung entfallenden Einnahmen von Menschen mit Behinderung werden, vom Bund mit insgesamt 131 Millionen Euro beziffert, voll ausgeglichen. Am Ende wird der Bund nur jene Summe überweisen, die die Länder und Gemeinden tatsächlich aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses mehr ausgeben mussten. Gedeckelt ist der Betrag bei 340 Millionen Euro. Diskutiert wurde bei der Landeshauptleutekonferenz außerdem auch der Artikel 12 der Bundesverfassung, der die gemischte Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern regelt. Konkret fallen unter Artikel 12 etwa das Armenwesen (damit auch die Mindestsicherung), der Spitalsbereich und das Elektrizitätswesen. Einig wurde man sich nur, dass der Artikel 12 abgeschafft werden muss. Wie die Kompetenzen künftig aufgeteilt werden soll bis Jahresende in einer Arbeitsgruppe, die aus vier Ländervertreter/innen und vier Vertreter/innen des Bundes besteht, verhandelt werden.


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