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Baugesetz NEU - Offensive im Bürokratieabbau geht weiter!

23. November 2018
Im Herbst 2017 startete die größte Entbürokratisierungsoffensive des Burgenlandes. Rund 40 Gesetze, darunter auch das burgenländische Baugesetz, sollten in der Folge überarbeitet werden. Ziel sind Verwaltungsvereinfachungen für BürgerInnen, Wirtschaft und Behörden. Landesrätin Mag.a Astrid Eisenkopf präsentierte Ende November gemeinsam mit SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon, FPÖ-Klubobmann Géza Molnár und GVV Präsident Erich Trummer die wichtigsten Änderungen zur geplanten Novelle des Bgld. Baugesetzes, das mit Anfang April 2019 in Kraft treten soll. Seit n Monaten arbeiten Verwaltungsexperten des Landes intensiv an mehreren Gesetzes Novellen, um  Doppelgleisigkeiten zu beseitigen, Kompetenzen sinnvoll bündeln, Behördenverfahren vereinfachen und somit eine spürbare Entlastung für die betroffenen Zielgruppen zu schaffen. Das Baugesetz ist dabei ein großer Meilenstein. Für die Gemeinden bedeutet das mehr Rechtssicherheit, für die Bürger mehr Eigenverantwortlichkeit. Die Novellierung des Bgld. Baugesetzes entspricht voll und ganz der heute gelebten Baukultur. GVV-Präsident Trummer versichert „Die Gemeinden können nun z.B. auch im "einfachen" Bewilligungsverfahren - also wenn alle Nachbarn schon unterschrieben haben - einfache Auflagen in den Baubescheid aufnehmen, wenn die Nachbarinteressen nicht beeinflusst werden. Dadurch erspart man sich eine nochmalige Bauverhandlung und somit Zeit und Kosten.“

Die Liste der geringfügigen Bauvorhaben, für die keine detaillierten Einreichunterlagen für die Meldung mehr notwendig sind, Skizzen reichen hier für die Beurteilung aus, wurde in einem vernünftigen Ausmaß ausgeweitet z.B.:

  • Klimaanlagen mit einem maximalen Betriebsgeräusch von 35 dB
  • Swimmingpools bis 50 Quadratmeter
  • Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken und auf Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (zB: Gartenhütten, Poolhäuser, Pergola, Car-Port

Der Geltungsbereich des Gesetzes wurde neu und klar geregelt und der Katalog an Ausnahmen vergrößert. Kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung von Zierbrunnen, Gartenteichen, Steingärten, Hochbeeten oder Grillkaminen werden künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein und damit werden auch Bauverfahren und Bauverhandlungen entfallen. Das Gesetz soll im Dezember in den Landtag einlaufen und, inkl. einer 3-monatigen Stillhaltefrist auf Grund eines notwendigen Notifikationsverfahren auf EU-Ebene, im März im Landtag beschlossen werden, vorausgesetzt es gibt seitens der anderen EU-Länder keine Einwände.

Ziel ist es, rechtzeitig zum Start der "Bausaison 2019", ein neues burgenländisches Baugesetz in Kraft zu haben, das mit vielen Verbesserungen und Verwaltungsvereinfachungen, sowohl für die Behörden als auch für die Häuslbauer, Erleichterungen bringt. Mit einer Infobroschüre und regionalen Infoabenden soll die Einführung rund um die neuen Regelungen begleitet.

Bildrechte: GVV Burgenland

Bild: Geza Molnar, Astrid Eisenkopf, Ingrid Salamon, Erich Trummer


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