Die Liste der geringfügigen Bauvorhaben, für die keine detaillierten Einreichunterlagen für die Meldung mehr notwendig sind, Skizzen reichen hier für die Beurteilung aus, wurde in einem vernünftigen Ausmaß ausgeweitet z.B.:
- Klimaanlagen mit einem maximalen Betriebsgeräusch von 35 dB
- Swimmingpools bis 50 Quadratmeter
- Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken und auf Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (zB: Gartenhütten, Poolhäuser, Pergola, Car-Port
Der Geltungsbereich des Gesetzes wurde neu und klar geregelt und der Katalog an Ausnahmen vergrößert. Kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung von Zierbrunnen, Gartenteichen, Steingärten, Hochbeeten oder Grillkaminen werden künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein und damit werden auch Bauverfahren und Bauverhandlungen entfallen. Das Gesetz soll im Dezember in den Landtag einlaufen und, inkl. einer 3-monatigen Stillhaltefrist auf Grund eines notwendigen Notifikationsverfahren auf EU-Ebene, im März im Landtag beschlossen werden, vorausgesetzt es gibt seitens der anderen EU-Länder keine Einwände.
Ziel ist es, rechtzeitig zum Start der "Bausaison 2019", ein neues burgenländisches Baugesetz in Kraft zu haben, das mit vielen Verbesserungen und Verwaltungsvereinfachungen, sowohl für die Behörden als auch für die Häuslbauer, Erleichterungen bringt. Mit einer Infobroschüre und regionalen Infoabenden soll die Einführung rund um die neuen Regelungen begleitet.
Bildrechte: GVV Burgenland
Bild: Geza Molnar, Astrid Eisenkopf, Ingrid Salamon, Erich Trummer
Ziel ist es, rechtzeitig zum Start der "Bausaison 2019", ein neues burgenländisches Baugesetz in Kraft zu haben, das mit vielen Verbesserungen und Verwaltungsvereinfachungen, sowohl für die Behörden als auch für die Häuslbauer, Erleichterungen bringt. Mit einer Infobroschüre und regionalen Infoabenden soll die Einführung rund um die neuen Regelungen begleitet.
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