gvv Aktuell

Baugesetz neu im Landtag beschlossen

29. März 2019
Bürokratieabbau und Vereinfachung standen beim neuen Gesetz im Vordergrund
Die burgenländische Landesregierung hat, in enger Abstimmung mit Kommunalpolitikern, AmtsleiterInnen und diversen Interessensverbänden, ein neues Baugesetz ausgearbeitet. Nach der Begutachtungsphase und zahlreichen Gesprächsrunden wurde nun im Landtag der finale Gesetzesentwurf beschlossen, der zum Ziel hat, ein modernes und bürgerfreundliches Baugesetz in Kraft in Kraft treten zu lassen!

Motto des neues Baugesetzes ist: „Kurze Wege - rasche Entscheidungen!“ Bereits im Herbst 2017 startete die Landesregierung auch unter Einbeziehung des GVV die größte Entbürokratisierungsoffensive des Burgenlandes. Rund 40 Gesetze, darunter das burgenländische Baugesetz, sollen oder wurden bereits überarbeitet. Zie ist dabei immer die Verwaltungsvereinfachung für BürgerInnen, Wirtschaft und Behörden.

GVV-Präsident Erich Trummer: „Eine breite Akzeptanz der Änderungs- und Verbesserungsvorschläge muss immer oberstes Ziel eines neuen Gesetzes sein. Doppelgleisigkeiten wurden beseitigt und Kompetenzen, soweit juristisch möglich, sinnvoll gebündelt. Auch Behördenverfahren konnten vereinfacht werden und somit wird es eine spürbare Entlastung für die betroffenen Zielgruppen, nämlich für die Bauwerber UND für die Verwaltung in den Gemeinden, geben.“

Kern des neuen Gesetzes, das noch unter der damaligen Gemeindereferentin Astrid Eisenkopf ausgearbeitet wurde, ist, dass geringfügige Bauten in Zukunft nicht mehr bewilligungspflichtig sein werden. Anzeige- und Bewilligungsverfahren für alle größeren Bauvorhaben werden auf einem vereinfachten Niveau zusammengelegt – sodass in Zukunft keine mündliche Bauverhandlung mehr nötig ist, wenn sich der Bauwerber und seine Nachbarn vorher einigen.

Trummer: „Für die Gemeinden bedeutet das mehr Rechtssicherheit, für die Bürger mehr Eigenverantwortlichkeit.“

Der Geltungsbereich des Gesetzes wurde außerdem klarer geregelt, der Katalog an Ausnahmen vergrößert.  Kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung von Zierbrunnen, Ladestationen für E-Autos, Gartenteichen, Steingärten, Hochbeeten oder Grillkaminen, sind künftig nicht mehr genehmigungspflichtig und damit entfallen auch Bauverfahren und Bauverhandlung.  Ermöglicht werden auch, durch die ständige Qualitätsverbesserung der Leistung der Modulflächen, Photovoltaikanlagen bis 10 KW Leistung. Bisher waren es nur 5 KW. Auch diese sind jetzt genehmigungsfrei. Diese Regelung ist damit auch ein weiterer Schritt in Richtung Ausbau der erneuerbaren Energie im Burgenland.

Trummer abschließend: „Ich hoffe auf breite Akzeptanz des Gesetzes in den Städten und Gemeinde, damit am Ende wirklich auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren!“


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