Die Eckpunkte des neuen Gesetzes:
- Demokratische Einbindung aller Feuerwehrmänner: Diese bestimmen nun auf jeder Ebene mit. Jede Ortsfeuerwehr erhält eine Stimme durch den lokalen Kommandanten bei der Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten. In der Praxis bedeutet das eine Aufwertung der Ortsfeuerwehren und eine Stärkung der örtlichen Kommandanten.
- Neu ist die Funktion des Landesfeuerwehrdirektors, der behördlichen Aufgaben übernimmt.
- Finanzgebarung: Auf jeder Ebene ist nun eine transparente Darstellung der Finanzgebarung sichergestellt, die ordnungsgemäße Rechnungslegung ist nunmehr festgeschrieben. Auch der Prüfungsausschuss einer Gemeinde kann nun Einsicht in die Gebarung nehmen.
- Der Aktivstand wird vom Alter 65 Jahre auf 70 Jahre – bei entsprechender gesundheitlicher Eignung - angehoben.
- Feuerwehrhäuser als Drehscheibe: Im Anlassfall sollen die Feuerwehrhäuser in den Gemeinden die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung im Notfall sein
Bild: KO LAbg. Géza Molnár, LH-Stv. Johann Tschürtz und LAbg. Ewald Schnecker
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