gvv Aktuell

Neues Feuerwehrgesetz ist fertig!

29. April 2019
Das neue Gesetz wurde in den vergangenen zwei Jahren in intensiven Beratungen gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehren und den Gemeindevertretern ausgearbeitet und soll - nach der Begutachtungsphase im Sommer - im Spätherbst 2019 im Burgenländischen Landtag beschlossen werden.

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes:



  • Demokratische Einbindung aller Feuerwehrmänner: Diese bestimmen nun auf jeder Ebene mit. Jede Ortsfeuerwehr erhält eine Stimme durch den lokalen Kommandanten bei der Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten. In der Praxis bedeutet das eine Aufwertung der Ortsfeuerwehren und eine Stärkung der örtlichen Kommandanten.
  • Neu ist die Funktion des Landesfeuerwehrdirektors, der behördlichen Aufgaben übernimmt.
  • Finanzgebarung: Auf jeder Ebene ist nun eine transparente Darstellung der Finanzgebarung sichergestellt, die ordnungsgemäße Rechnungslegung ist nunmehr festgeschrieben. Auch der Prüfungsausschuss einer Gemeinde kann nun Einsicht in die Gebarung nehmen.
  • Der Aktivstand wird vom Alter 65 Jahre auf 70 Jahre – bei entsprechender gesundheitlicher Eignung - angehoben.
  • Feuerwehrhäuser als Drehscheibe: Im Anlassfall sollen die Feuerwehrhäuser in den Gemeinden die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung im Notfall sein

Im Ausarbeitungsprozess in den vergangenen Monaten waren die Vertreter der Feuerwehren, der Politik und Beamtenschaft und der Städte und Gemeinden in die Expertenrunden eingebunden. Das neue Gesetz ist Ergebnis dieser konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit. Für die SPÖ verhandelte federführend SPÖ Sicherheitssprecher im Landtag, LAbg. Ewald Schnecker. Er verweist auf den Versicherungsschutz aller Feuerwehrmänner und -frauen und die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen im Gesetz. Schnecker: „Das neue Gesetz ist eine Aufwertung der mehr als 17.000 Feuerwehrmitglieder in den 317 Feuerwehren des Burgenlandes, die in ihrer Freizeit wichtige Aufgaben in den Gemeinden des Landes erledigen. Das Gesetz wird die lokale Ausrichtung des Feuerwehrwesens sicherstellen, damit können sehr kurze Eingreifzeiten gewährleistet werden. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Feuerwehrmitgliedern, welche tagtäglich ihre Freizeit für unsere Sicherheit opfern.“ Auch die Budgets für die Feuerwehren haben im Burgenland in den vergangenen Jahren ein Rekordniveau erreicht. GVV Präsident Trummer: „Das neue Gesetz ist die Absicherung des Feuerwehrwesens im Burgenland. Mit dem Budget werden Infrastruktur und Ausstattung der Wehren gesichert und transparent dargestellt.“ 
Das Gesetz wird im Sommer 2019 in die Begutachtungsphase gehen, soll im Spätherbst im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die ersten Wahlen der Ortsfeuerwehrkommandanten soll 2021 passieren, 2022 soll zum ersten Mal der Landesfeuerwehrkommandant beim Landesfeuerwehrtag gewählt werden. 



Bild: KO LAbg. Géza Molnár, LH-Stv. Johann Tschürtz und LAbg. Ewald Schnecker

Bildrechte: Bgld. Landesmedienservice


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