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GVV schreibt Offenen Brief an BK Kurz und Finanzminister Blümel zur Commerzialbank Insolvenz

4. August 2020
Einen Offenen Brief an Bundeskanzler Kurz und Finanzminister Blümel hat Ende Juli GVV Präsident Erich Trummer abgefertigt. Es geht um die Insolvenz der „Commerzialbenk im Burgenland AG“, bei der viele private Sparer, Wirtschaftsbetriebe und auch einige Gemeinden viel Geld verloren haben. Trummer stellt die Frage, warum die Kontrollmechanismen nicht funktioniert haben. Es haben dabei offenbar die Prüfungen der Finanzmarktaufsicht (FMA), der Österreichischen Nationalbank (OeNB) sowie der zuständigen Wirtschaftsprüfungskanzlei (TPA) versagt. Auch eine von der FMA 2015 eingebrachte Anzeige wegen Untreueverdachts wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Eisenstadt (StA) nicht weiterverfolgt. Es gab aber keinerlei Konsequenzen. Der GVV sieht es, als größte Interessenvertretung der Gemeinden im Burgenland, als seine Aufgabe, darauf hinzuweisen, dass es hier auch ein Aufsichtsversagen zentraler staatlicher Instanzen gegeben haben dürfte. Denn, wenn ein solcher Finanzskandal aufbricht und es nachweislich Indizien und Hinweise gab (bereits 2015), die vielleicht zum damaligen Zeitpunkt nicht genügend Substrat hatten, um strafrechtliche (StA) oder andere behördliche Konsequenzen (FMA) auszulösen, so wäre es doch – aus Sicht des GVV - in höchstem Maße angebracht gewesen, dass hier zumindest die FMA die „Commerzialbank im Burgenland AG“ in der Folge auf „Herz und Nieren“ prüft bzw. alle notwendigen Schritte unternommen hätte, um diese nun drohende Insolvenz zu verhindern. Eine genau Prüfung zum damaligen Zeitpunkt hätte möglicherweise ein Großteil des Schadens, der heute, 2020, zu Tage tritt, verhindert. Daher sieht der GVV sehr wohl eine Mitverantwortung des Bundes und daher behalten sich die Gemeinden vor, sich einer möglichen Klage (Amtshaftung) gegen die Organe der Republik Österreich, die ja voraussichtlich seitens anderer Geschädigter (EB, RMB) erfolgen wird, anzuhängen. Von Kurz und Blümel (Bundesregierung) verlangt der GVV hier Verantwortung für die Unzulänglichkeit der staatlichen Prüforgane zu übernehmen und rasch entsprechend finanzielle Hilfe seitens des BMF für die betroffenen Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls gefordert wird eine gesetzliche Einlagensicherung für Gemeinden in adäquater Höhe, um in solchen Situationen eine Schadensdämpfung für die Gebietskörperschaften und somit für die Steuerzahler zu ermöglichen.



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