gvv Aktuell

Burgenland: Sofortmaßnahmen Land/Gemeinden gegen die Teuerung ab September

10. August 2022
LH Doskozil, GVV-Präsident Trummer und LR Schneemann: „Zielgerichtete, rasche und unbürokratische Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bereits ab September“
Um den enormen Teuerungen entgegenzutreten, die viele BurgenländerInnen schwer belasten und für einkommensschwache Haushalte existenzgefährdend sind, hat das Burgenland ein Paket mit Sofortmaßnahmen geschnürt. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Leonhard Schneemann präsentierten gemeinsam mit GVV-Präsident Erich Trummer Mitte August die Details. Mit dem Sozial- und Klimafonds hat das Land ein eigenes Entlastungspaket geschnürt, von dem geschätzte 30.000 armutsgefährdete Haushalte profitieren. Eine wichtige Sofortmaßnahme, die aus diesem Fonds hervorgeht, ist die Anhebung des bisherigen Heizkostenzuschusses von 165 Euro auf bis zu 700 Euro. Bislang hat diese Einmalzahlung rund 4.500 BurgenländerInnen erreicht, nun wird dieser Anti-Teuerungsbonus – gestaffelt ab 400 Euro - rund 30.000 burgenländischen Haushalten zugutekommen. Diese Einmalzahlung, die in der letzten Heizperiode 165 Euro betragen hat, wird für die kommende Heizperiode auf 700 Euro erhöht; das entspricht einem Plus von über 400 % und somit mehr als einer Vervierfachung. Die Einkommensgrenze für diesen Maximalbetrag von 700 Euro beträgt für einen Einpersonenhaushalt 979 Euro, pro Kind erhöht sich diese um weitere 188 Euro. Alle anderen werden linear bis zu den Obergrenzen der Armutsgefährdung berechnet, wobei sich der ausbezahlte Mindestbetrag auf 400 Euro beläuft. Die Antragstellung ist ab 1. September 2022 möglich, – online oder am Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde. Die Anträge können auch über die Homepage www.sozial-und-klimafonds.at online erfolgen! Hier finden sich bereits jetzt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Ab September wird es auf dieser Homepage auch eine Videoanleitung zum Formular geben sowie ein Tool, das die voraussichtliche Auszahlungshöhe berechnet. Für Fragen steht außerdem eine neu eingerichtete Hotline für den Sozial- und Klimafonds Burgenland zur Verfügung, die ab sofort unter 057-600-1060 erreichbar ist. Liegen alle Unterlagen korrekt vor, soll der Zuschuss vier Wochen nach Antragsstellung am Konto sein, die Auszahlung startet somit mit Ende September. Die Abwicklung erfolgt über die zuständige Förderabteilung des Landes. 


Energiepreise werden nicht erhöht
Die Energie Burgenland wird die Preise für Strom und Gas als einziges Unternehmen der EnergieAllianz im heurigen Jahr nicht weiter erhöhen. „In Zeiten wie diesen zeigt sich aber auch einmal mehr, wie wichtig die Umsetzung des burgenländischen Mindestlohns ist“, so LH Doskozil, der gleichzeitig den Bund auffordert, den Mindestlohn als effektivste Maßnahme für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer österreichweit umzusetzen. Rund 63.500 Menschen im Burgenland gelten als armutsgefährdet, davon rund 14.500 Pensionistinnen und Pensionisten. Sie sind durch die Teuerungen, vor allem durch die exorbitant gestiegenen Energiepreise, ganz besonders unter Druck und können ihr Leben kaum noch finanzieren.


Gemeinden als Anlaufstelle

Bereits in der COVID-Pandemie haben die MitarbeiterInnen der Gemeinden einen wichtigen Beitrag zur Krisenbekämpfung geleistet. „Uns ist bewusst, dass wir die Bevölkerung am besten unterstützen, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Deshalb habe ich sofort unsere Unterstützung angeboten, um in Zeiten der extremen Teuerungen den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern unter die Arme zu greifen“ richtet GVV-Präsident Trummer einen Appell an die Gemeinden und Bürgermeister. „Es geht darum, nicht nur bei der Abwicklung der Anträge für den Anti-Teuerungsbonus am Gemeindeamt zu helfen, sondern auch einen finanziellen Beitrag seitens der Gemeinden zu leisten“. Auch bisher hatten die Gemeinden die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss des Landes aus dem Gemeindebudget aufzustocken. Der Präsident des GVV gibt eine klare Empfehlung dafür ab, dass die Gemeinden die Auszahlungen an die Bezugsberechtigten um je 165 Euro erhöhen. „Nicht nur für jene Haushalte, die bislang einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, sondern für all jene 30.000, die den Anti-Teuerungsbonus beziehen können!“ so Trummer abschließend.



Bildrechte: Landesmedienservice


zurück