gvv Aktuell

Land Burgenland bietet mit 1. September Datenschutzbeauftragte auch für die Gemeinden an

3. September 2019
Fachkundige Juristin übernimmt Gemeinde-Agenden kostenlos – GVV begrüßt diesen ersten wichtigen Schritt
Gemäß DSGVO muss ausnahmslos jede Behörde und jede öffentliche Stelle einen Datenschutzbeauftragten benennen. Öffentliche Einrichtungen können auch einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen. Der GVV Burgenland hat im Jahr 2018 die Gemeinden umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen der DSGVO informiert. Ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter Land/Gemeinden konnte 2018 noch nicht umgesetzt werden. Der GVV hat 2018 gemeinsam mit den Städtebund Burgenland verschiedene Angebote von zertifizierten Firmen eingeholt, verglichen und den Gemeinden zur Verfügung gestellt, sodass die GVV Mitgliedsgemeinden die Möglichkeit hatten, entsprechende Angebote auszuwählen und die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Ein Teil dieses umfangreichen DSGVO Pakets ist eben auch die Benennung einer mit dem Datenschutz beauftragten Person. Um für maximale Transparenz zu sorgen, haben Vertreter der zwei Verbände (GVV/STB Burgenland) die vorliegenden Angebote einer Prüfung unterzogen und in einem Preisspiegel verglichen. Damit wollten wir klarmachen, dass es mehrere Angebote gibt und den Gemeinden ein Instrument in die Hand geben, um vernünftig, faktenbasiert verhandeln zu können. Die Verbände haben auch explizit darauf hingewiesen, dass bei den meisten Angeboten eine EIGENLEISTUNG zu erbringen ist und dass eine eventuelle Beauftragung eines Unternehmens grundsätzlich im Gemeinderat zu beschließen ist.
 
Seit 1. September dieses Jahres stellt nun das Land den burgenländischen Gemeinden kostenlos eine Juristin zur Verfügung, die die vorgeschriebene Funktion der Datenschutzbeauftragten erfüllt. Bisher haben die Gemeinden diese Personen selbst gestellt oder die Aufgabe über Verträge an externe Unternehmen ausgelagert. Mit 1. September steht vom Land Burgenland Dr.in Barbara Zechmeister parat, die, sollte sie beauftragt werden, die Datenverarbeitung systematisch und regelmäßig überwacht und den Betroffenen für Fragen zur Verfügung steht. Sie ist auch in alle Angelegenheiten mit ein zu beziehen, die in Zusammenhang mit dem Schutz der personenbezogenen Daten (persönlichen Informationen) stehen. Jene Gemeinden, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, können die erforderlichen Vereinbarungen direkt mit dem Land abschließen. Die Dienstleistung ist kostenlos und damit eine Entlastung der Kommunen. Dr.in Barbara Zechmeister wird für die Erfüllung ihrer Aufgaben in ihrer neuen Funktion weisungsfrei gestellt. Das Land will mit dieser zentralen Lösung und der Bündelung von Ressourcen den Kommunen den Rücken zu stärken. Der GVV begrüßt diesen Schritt.
 
Bildrechte: Landespressedienst Burgenland


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