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GVV unterstützt Einführung des Mindestlohns in den burgenländischen Gemeinden

9. Dezember 2020
GVV Präsident Trummer: "Alle Bediensteten in den Gemeinden leisten hervorragende Arbeit, daher sind wir geschlossen im GVV für die Einführung des Mindestlohns von 1700.- Euro in den Gemeinden!"
Eisenstadt, 9.12.2020 - Die von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil angekündigte Ausrollung des Mindestlohnes von 1.700 Euro kommt nun auch in den burgenländischen Gemeinden. Nach dem Start im Landesdienst, der KRAGES und der Landesholding Burgenland kommt nun als nächste Etappe der Gemeindedienst. Mit einer Novelle des Gemeindebedienstetengesetzes, die im Rahmen der Budgetlandtagssitzung am 10. Dezember beschlossen werden soll, wird die gesetzliche Basis für eine Neugestaltung des Gehalts- und Besoldungssystems in Anlehnung an den Landesdienst geschaffen.

Der GVV Burgenland war - so wie der Städtebund und der Gemeindebund - bei den Verhandlungen zu dieser Novelle des Gemeindebedienstengesetzes eingebunden. Am Ende wurden im GVV Burgenland noch die Gremien - also Präsidium und Landesvorstand - mit dem neuen Gesetz befasst.  Der GVV spricht sich daher für dieses neue Gehaltsschema aus und wird die Ausrollung begleiten und unterstützen. Kernpunkt ist, dass jede Gemeinden selbst entscheiden kann, ob sie diese Neuregelung umsetzt. Trummer dazu: „Wir sind überzeugt, dass keine Bürgermeisterin und kein Bürgermeister den eigenen Mitarbeitern eine faire Entlohnung verweigern wird, denn 10 Euro in der Stunde sollte uns jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wert sein."

Wie im Landesdienst kommt es auch für den Gemeindebereich zu einer Neugestaltung der Lebensverdienstkurven durch höhere Einstiegsgehälter, bei dann niedrigeren Endbezügen. Damit soll auch ein Signal an junge MitarbeiterInnen gesendet werden, die in jener Lebensphase besser verdienen sollen, in der sie für Familiengründung und Wohnraumschaffung den größten Bedarf haben. Gleichzeitig werden bisherige Nebengebühren weitgehend in das Grundentgelt einbezogen und Urlaubsansprüche neu geregelt. Das neue Gesetz lässt den Gemeinden die Wahl, sich für die Anwendung des neuen Dienst- und Besoldungsrechtes zu entscheiden. Diese Entscheidung kann auch rückwirkend per 1. Jänner 2021 getroffen werden und gilt dann ohne Opt-Out- Möglichkeit. Sobald im jeweiligen Gemeinderat der Beschluss gefasst wird, haben die Gemeindebediensteten ebenfalls ein rückwirkendes Optionsrecht, ins neue Modell zu wechseln oder im bisherigen Schema zu bleiben. Für neu eintretende Mitarbeiter gilt in diesen Gemeinden auf jeden Fall das neue Modell.


Trummer abschließend: „Wir stehen als GVV geschlossen hinter diesem Projekt, da wir der Meinung sind, der Mindestlohn ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig, denn dadurch kommt es auch zur Stärkung der Kaufkraft und es wird direkt die regionale Wirtschaft angekurbelt." Der GVV rechnet damit, dass ca. 40% der MitarbeiterInnen in den Gemeinden diese Option ins neue Schema wählen werden. Die Mehrkosten im Bereich Besoldung würden, nach eigenen Berechnungen, im Schnitt ca. 10% für die einzelne Gemeinde betragen.


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