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Emissionen: Saubere Fahrzeuge werden auch in den Gemeinden zur Pflicht

18. Mai 2021
Bund, Länder, Kommunen und staatsnahe Unternehmen müssen künftig bestimmte Mindestquoten bei umweltschonenden Kraftfahrzeugen einhalten. Um die Umweltziele zu erreichen, müssen öffentliche Auftraggeber bei der Anschaffung in Zukunft einen Mindestanteil an "sauberen" Fahrzeugen in ihrem Fuhrpark aufweisen. Als "sauber" gelten nicht nur emissionsfreie, sondern auch emissionsarme Fahrzeuge. Unterschieden wird zwischen Bussen, Pkws und Lkws. "Saubere" Fahrzeuge dürfen bestimmte maximale Auspuffemissionen und Schadstoffwerte nicht überschreiten. Bei Bussen oder Lkws kommen laut Entwurf von vornherein nur alternative Kraftstoffe wie Elektro, Wasserstoff oder Biogas infrage.
 
Vom Gesetz umfasst sind nicht nur der Kauf, sondern auch die Nachrüstung von Fahrzeugen ab einem Gesamtauftragswert von über 214.000 Euro. Bestimmte Fahrzeugtypen sind jedoch ausdrücklich von der Neuregelung ausgenommen – etwa Einsatzfahrzeuge des Bundesheeres, der Polizei und Krankenwagen. Das neue Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz soll allein im Bussektor eine Emissionsersparnis von 180.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr bringen und schon im August in Kraft treten. Betroffen sind nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Städte und Gemeinden als öffentliche Auftraggeber gemäß Bundesvergabegesetz.
 
Der Anwendungsbereich wird für die Städte und Gemeinden zwar dadurch eingeschränkt, dass dieses Bundesgesetz ausschließlich Vergaben im Oberschwellenbereich erfasst. Dennoch ist mit Mehrkosten durch dieses Gesetz österreichweit für die  Gemeinden im Ausmaß von rund 18 Mio. Euro jährlich zu rechnen, so eine Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes. Diese Summe ergibt sich schlicht aus dem Umstand, dass die Anschaffungskosten für ein sauberes Straßenfahrzeug jene eines vergleichbaren „nicht-sauberen“ Straßenfahrzeuges übersteigen, wobei die konkreten Mehrkosten vom Fahrzeugtyp sowie der einzusetzenden „sauberen“ Technologie abhängen. Erfreulich ist, dass der Entwurf hinsichtlich der Vorgaben kein „Gold-Plating“ beinhaltet.  Das bedeutet, es wurden im nationalen Gesetz keine EU Vorgaben übererfüllt.  Massiv abgelehnt wird von den Gemeindevertretern die Regelungen über Geldstrafen und Geldbußen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben, sowie die geplanten Berichts- und Dokumentationspflichten. Gefordert wird bei der Umstellung auch eine bessere und höhere Förderung des Bundes bei der Anschaffung und beim Umstellungsprozess.
Erreicht nämlich ein öffentlicher Auftraggeber die Ziele nicht, hat die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat eine "wirksame, angemessene und abschreckende Geldbuße" zu verhängen. Fallbezogen gelten unterschiedliche Höchstgrenzen. Im Busbereich gilt etwa eine maximale Strafe von 225.000 Euro. Für besonders nachlässige Auftraggeber sieht das Gesetz verschärfte Maßnahmen vor. Bei nachweislichem "Nichtbemühen" werden bis zu 450.000 Euro fällig.
 
Die Quoten, die von den öffentlichen Auftraggebern erfüllt werden müssen, werden außerdem kontinuierlich gesteigert. Dafür sieht die EU-Richtlinie zwei Bezugszeiträume vor. Bis 2025 müssen im Bereich der Pkws etwa 38,50 Prozent der gekauften Autos als "sauber" gelten. Bei Lkws liegt die Quote zunächst bei zehn Prozent, bei Bussen bei 45 Prozent. In einem zweiten Bezugszeitraum von 2026 bis 2030 werden die Anteile erhöht. Es ist aber laut Gesetzesentwurf möglich,  dass sogenannte Erfassungsgemeinschaften gegründet werden. Demnach können sich zumindest zwei, aber auch beliebig viele Auftraggeber zusammenschließen, um die Quote gemeinsam zu erfüllen. Damit wird es auch möglich, dass einer von zwei Auftraggebern gar keine sauberen Fahrzeuge verwendet, der andere die Quote aber übererfüllt und die Anteile gegenseitig ausgeglichen werden.
 
Nicht umfasst vom neuen Gesetz sind Vergabeverfahren, die vor dem 2. August 2021 eingeleitet werden. Oft schließen Auftraggeber längerfristige Rahmenvereinbarungen ab. Rechtsträger können auf Grundlage einer solchen Vereinbarung über mehrere Jahre hinweg zu einem bestimmten Preis einkaufen. Wenn also noch vor August Vergabeverfahren zum Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung eingeleitet werden, könnten öffentliche Auftraggeber vier weitere Jahre wie bisher beschaffen, ohne auf die Quote achten zu müssen.
 
Bildrechte: GVV Burgenland


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