gvv Aktuell

Demokratiepaket für Gemeinderats- und Landtagswahlen präsentiert!

20. Dezember 2021
Neue Regelungen bei Landtags- und Gemeinderatswahlen stärken unsere Demokratie“
Bei der Landtagssitzung Ende Dezember wurde auch eine neue Landtags- und Gemeindewahlordnung beschlossen. Dabei kommt es zu wichtigen Änderungen, insbesondere was die Organisation, Ablauf und Mandatsverteilung bei Landtags- und Kommunalwahlen betrifft. Ziel dieser Novellen, die unter Einbeziehung des GVV erarbeitet wurden, war es moderne und transparente Wahlordnungsnovellen zu schaffen.

Ein Kernstück der neuen Wahlordnungsnovellen sind die Neuregelungen bei den Mandatszuweisungen in der Gemeindewahl- und Landtagswahlordnung. Durch neue Berechnungsmethoden werden Vorzugsstimmen deutlich aufgewertet und damit die Persönlichkeitswahl bei Kommunalwahlen weiter gestärkt. Konkret: Bis dato waren 15% an Stimmen für eine Person nötig um ein Vorzugsstimmenmandat zu erhalten. „Diese Hürde fällt jetzt zur Gänze weg. Jede Vorzugsstimme zählt gleich viel. Eisenkopf sieht in dieser neuen Regelung eine Stärkung des Wählerwillens. Jeder und Jede, die in der Gemeinde die Unterstützung der WählerInnen bekommt, soll auch die Möglichkeit haben, diese Interessen in weiterer Folge im Gemeinderat vertreten zu können.

Neben der Stärkung der direkten Demokratie bringt die neue Landtags- und Gemeindewahlordnung viele Erleichterungen für die Wahlbehörden und WählerInnen. Ein wichtiges Ziel war es, praxisuntaugliche Regelungen abzuschaffen und die Abwicklung von Wahl zu erleichtern. So wird ist es zukünftig möglich sein eine Wahlkarte mit einem Bar- oder QR-Code zu versehen, um damit den Rücklauf der Wahlkarten besser und schneller nachvollziehen zu können. Dadurch entfällt ein oft mühsames händisches Abtippen der Daten für die Gemeindebediensteten. Des Weiteren wurden einheitliche Regelungen, insbesondere was den Umgang mit Wahlkuverts bei Briefwahlen betrifft, geschaffen. GVV Präsident Trummer: „Eine Briefwahlstimme wird in Zukunft nicht mehr ungültig sein, nur weil das dazugehörige Wahlkuvert nicht mehr zugeklebt wurde. Damit wird auch mehr Verständnis und Akzeptanz für die Briefwahl in der Bevölkerung geschaffen und die Wahlordnungen vereinheitlicht.“. Im Zuge der Wahlordnungsnovelle wurde auch sichergestellt, dass zukünftig in jeder Gemeinde ein barrierefreies Wahllokal zur Verfügung steht. Für Eisenkopf und Trummer ein unerlässlicher Schritt in Richtung Gleichbehandlung.

Unser Ziel bei den geänderten Wahlordnungen ist ganz klar die Stärkung der direkten Demokratie“, betont Klubobmann Robert Hergovich. Bei der Landtagswahlordnung wurde beispielsweise das Vorzugsstimmensystem gestärkt. Künftig gibt es keine Wahlpunkte, die Vergabe von Mandaten folgt grundsätzlich aufgrund der Zahl der erreichten Vorzugsstimmen. „Das heißt: Jede Vorzugsstimme zählt“, erklärt Hergovich. Für den GVV wesentlich war auch die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden bei der Gemeinderats- und auch bei der Landtagswahl. Trummer: „Jede Wahl bedeutet immense Kraftanstrengung. Die engagierten Mitglieder der Wahlbehörde bringen viel Zeit dafür auf, dass jede Wahl reibungslos über die Bühne gehen kann. In Zukunft werden sie bei diesen beiden Wahlen dafür angemessen entschädigt.“ Diese adäquate Aufwandsentschädigung soll es auch für Bundeswahlen geben, betonen Klubobmann Hergovich und Trummer unisono. Hergovich: „Daher haben wir im Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht. Der Bund muss dem Vorbild des Burgenlands folgen und die Arbeit der Mitglieder der Wahlbehörde ebenfalls angemessen entschädigen! „Eine Aufwandsentschädigung zeugt von Wertschätzung gegenüber dem Dienst an der Demokratie. Zudem wird mit Einführung von Bar- und QR-Codes auf Wahlkarten der Aufwand für die MitarbeiterInnen in den Gemeindeämtern verringert“, betont GVV Präsident Erich Trummer und begrüßt in diesem Zusammenhang auch die neue Verteilung der Mandate „Dies ist ein guter Mix zwischen Wählerwillen und Vorreihung der Parteien. Vor allem bei vielen Parteistimmen war es bisher für KandidatInnen in den Gemeinden kaum möglich, Listenplätze gut zu machen. Die Menschen bekommen in Zukunft vermehrt die von ihnen direkt gewählten VertreterInnen in den Gemeinderäten.“

Bildrechte: SPÖ Landtagsklub


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